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  • Flexible und universelle Prüfsoftware für die Materialprüfung und Bauteiltests von Hegewald & Peschke
Kompetenz schafft Resultate
 

Häufige Fragen zur Prüfsoftware

  1. Wann ist ein Softwareupdate notwendig?
    Hegewald & Peschke programmiert die Prüfsoftware im eigenen Haus und optimiert diese stets entsprechend der Markttrends und Anforderungen. Folglich werden kontinuierlich neue Softwareversionen erzeugt und ausgeliefert. Dennoch ist ein Softwareupdate nach unserer Auffassung nur notwendig, wenn es Ihre Anforderungen erfordern. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Bedien-PC der Prüfmaschine auf ein neues Betriebssystem umgestellt wird. Unsere Prüfsoftware LabMaster kann dann einfach und komfortabel mit einem Update aktualisiert werden. Das Update kann per Fernwartung oder vor Ort durchgeführt werden. Natürlich bieten Softwareupdates dem Anwender neben der Kompatibilität zu neuen Betriebssystemen auch neue Möglichkeiten bezüglich wichtiger Funktionalitäten oder auch in Bezug auf das grafische Layout. Dabei achtet Hegewald & Peschke stets auch auf Abwärtskompatibilität. So kann der Anwender zum Beispiel mit dem gewohnten oder dem neuen Layout arbeiten. Ein aktueller Softwarestand kann gleichermaßen auf eine ältere Steuerung angewendet werden.
    Unser Serviceteam berät sie dahingehend gerne.
    Durch unser offenes Softwarekonzept sind Updates aufgrund von normativen Änderungen oder kostenpflichtige Rezepturen nicht notwendig. Unser kostenfreier Applikationssupport unterstützt Sie jederzeit gerne.

  2. Wie ist die Preisgestaltung bei Updates?
    Der Updatepreis entspricht in der Regel einem dreistelligen Betrag und ist tatsächlich abhängig vom Leistungsumfang. So haben erweiterte Softwaremodule und zu berücksichtigende Peripherie einen Einfluss auf die Kosten.
     
  3. Wie kann eine neue Prüfnorm umgesetzt werden in LabMaster?
    Hegewald & Peschke bietet eine komplette Softwarelösung. Probendatenfelder, Prüfabläufe, Prüfergebnisse, Messkanäle, Einheiten, etc. können frei und ohne Mehrkosten angelegt werden.
    Wenn unsere Kunden dabei Hilfe benötigen steht unser kostenfreier Applikationssupport zur Verfügung.
    Somit können neue Prüfanforderungen, normative Änderungen, neue Rezepturen und neue Prüfnormen kostenfrei als angelegt und zur zukünftigen Verwendung als Prüfvorlage hinterlegt werden.
     
  4. Was muss ich machen, wenn ein neues Betriebssystem auf dem Prüf-PC installiert werden soll?
    Bitte kontaktieren Sie unseren Softwareservice und halten Sie die Seriennummer Ihrer Prüfmaschine bereit. Zumeist ist ein Softwareupdate notwendig.

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